Programm 2026


Hausordnung 19.02. - 22.02.2026

Allgemeine Bestimmungen

  • Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet.

  • Es wird kein Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschenkt (Ausweiskontrolle).

  • Es werden keine sexistischen oder rassistischen Handlungen geduldet.

  • Gästen mit ungebührlichem Verhalten wird kein Alkohol ausgeschenkt.

  • Das Einsammeln fremder Depot-Becher zum Erhalt des Depots ist untersagt (keine Depot-Auszahlung).

  • Es dürfen keine Getränke von außerhalb in das Zelt mitgebracht werden (Eingangskontrolle).

  • Auf die Bänke zu steigen, erfolgt auf eigenes Risiko.

  • Mutwillige Beschädigungen einer Einrichtung oder Dekoration führen zu einer polizeilichen Anzeige und sofortigem Platzverweis.

    Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:

  • Waffen oder sonstige Gegenstände, die zur Verletzung von Personen führen können.

  • Sprühdosen sowie ätzende, brennbare oder färbende Substanzen.

  • Glas ähnliche Art.

  • Flaschen, Dosen, Krüge und Getränke aller Art, die als Wurfgeschosse dienen können.

  • Drogen.

  • Tiere (ausgenommen Begleittiere, z. B. Blindenhunde).

  • Rassistisches, fremdenfeindliches oder radikales Propagandamaterial sowie entsprechende Kleidung.

  • Banner, Drucksachen, Zeitungen, Prospekte oder Werbematerialien zu kommerziellen Zwecken, sofern diese nicht vom Veranstalter genehmigt wurden.

    Sicherheits- und Hausrecht

    Den Anweisungen der Sicherheitskräfte und des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
    Die Mitarbeitenden der TEC-Security sind berechtigt, Gäste aus dem Zelt zu verweisen oder – bei einem potenziellen Sicherheitsrisiko – den Eintritt ins Guggenzelt zu verweigern.