Hausordnung 19.02. - 22.02.2026
Allgemeine Bestimmungen
-
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet.
-
Es wird kein Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschenkt (Ausweiskontrolle).
-
Es werden keine sexistischen oder rassistischen Handlungen geduldet.
-
Gästen mit ungebührlichem Verhalten wird kein Alkohol ausgeschenkt.
-
Das Einsammeln fremder Depot-Becher zum Erhalt des Depots ist untersagt (keine Depot-Auszahlung).
-
Es dürfen keine Getränke von außerhalb in das Zelt mitgebracht werden (Eingangskontrolle).
-
Auf die Bänke zu steigen, erfolgt auf eigenes Risiko.
-
Mutwillige Beschädigungen einer Einrichtung oder Dekoration führen zu einer polizeilichen Anzeige und sofortigem Platzverweis.
Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:
-
Waffen oder sonstige Gegenstände, die zur Verletzung von Personen führen können.
-
Sprühdosen sowie ätzende, brennbare oder färbende Substanzen.
-
Glas ähnliche Art.
-
Flaschen, Dosen, Krüge und Getränke aller Art, die als Wurfgeschosse dienen können.
-
Drogen.
-
Tiere (ausgenommen Begleittiere, z. B. Blindenhunde).
-
Rassistisches, fremdenfeindliches oder radikales Propagandamaterial sowie entsprechende Kleidung.
-
Banner, Drucksachen, Zeitungen, Prospekte oder Werbematerialien zu kommerziellen Zwecken, sofern diese nicht vom Veranstalter genehmigt wurden.
Sicherheits- und Hausrecht
Den Anweisungen der Sicherheitskräfte und des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Mitarbeitenden der TEC-Security sind berechtigt, Gäste aus dem Zelt zu verweisen oder – bei einem potenziellen Sicherheitsrisiko – den Eintritt ins Guggenzelt zu verweigern.